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Meldedaten

Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR)

Mit dem Meldedaten-Service können Sie direkt Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR) und Zentralen Personenstandsregister (ZPR) durchführen. Als Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI) enthält das ZMR die Datenbestände aller österreichischen Meldebehörden. Das bedeutet alle in Österreich gemeldeten, natürlichen Personen sind darin erfasst. Im Zentralen Personenstandsregister sind wiederum Daten über Personenstandsfälle und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte einsehbar. Konkret handelt es sich im Rahmen des Wirtschafts-Compass um Sterbedaten.

So erhalten Sie Zugang zum ZMR/ZPR

Neben Behörden können auch sogenannte "sonstige Abfrageberechtigte", wie Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Notare und Immobilienverwaltungen, Zugang zum ZMR erhalten. Hierfür sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen, welche im § 16a Abs. 5 MeldeG (Meldegesetz) geregelt sind und ein Ansuchen beim BMI bedingen. Dabei ist glaubhaft zu machen, dass regelmäßige Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt werden. Wir übernehmen für Sie gerne die Einreichung und den schriftlichen Verkehr mit dem BMI. Nach Freigabe erhalten Sie als "Businesspartner" Zugang zum ZMR.

Meldedaten können manuell, oder auch nach einer kundenseitig definierten Frist, gelöscht werden.

 

  • direkte Abfrage von signierten ZMR- und ZPR-Auszügen
  • Unterstützung bei Einreichungsverfahren
  • manuelles oder automatisches Löschen der Auszüge
  • Die Abfrage im ZMR
  • Erweiterte Abfrage-Kriterien
  • ZMR-Auszug 
  • Die Abfrage im ZPR

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