Gebührenliste
Stand: August 2022, alle Angaben ohne Gewähr.
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Firmen
Amtliche Gebühren gemäß Gebührenverordnung des BMJ für Abfragen aus dem Firmenbuch
Angaben jeweils netto zzgl. Verrechnungsstellenaufschlag und USt.
PRODUKTABFRAGE |
GEBÜHR |
Aktueller Firmenbuchauszug |
3,76 € |
Aktueller Firmenbuchauszug beglaubigt und signiert (PDF mit elektronischer Signatur der Justiz versehen) |
3,76 € |
Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten |
6,30 € |
Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Rechtsform)* |
1,17 € |
Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste* |
1,17 € |
Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf Handelsgericht, Rechtsform, Rechtsgemeinschaft oder Sitz oder Ergebnis einer Personensuche* |
1,17 € |
Ergebnis der Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern je ausgewiesener Firmenbuchnummer* |
kostenfrei |
Spezifische Veränderungssuche (je ausgewiesener Firmenbuch-Nummer)* |
kostenfrei |
Jahresabschluss-Suche* |
kostenfrei |
Jahresabschluss (oder offenzulegender Auszug aus der Bilanz samt offen zu legendem Anhang nach Anlage 1 und 2 der 3. Formblatt-V, BGBl. II Nr. 197/2001, einer kleinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung)* |
1,17 € |
Im Zweig Firmeninformationen: |
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a.) Personenliste mit Verknüpfungen* |
1,17 € |
b.) Funktionsübersicht je Person mit Verknüpfungen* |
1,17 € |
Urkunden signiert (PDF-Format) |
1,17 € |
Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) |
kostenfrei |
*) Abfragemöglichkeit über firmenbuchgrundbuch.at möglich
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Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Die Auszüge aus dem WiEReG sind kostenpflichtig. Es gibt für die Verpflichteten die Möglichkeit der Einzelverrechnung oder der Pauschalverrechnung für verschiedene Kontingente. Die Verrechnung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).
Bei der Einzelverrechnung wird für jeden abgerufenen Einzelauszug das Entgelt im Voraus entrichtet.
PRODUKTABFRAGE (EINZELVERRECHNUNG) |
GEBÜHR |
Einfacher Auszug mit oder ohne Historie (§ 9 Abs. 4 WiEReG) |
3,00 € |
Erweiterter Auszug mit oder ohne Historie (§ 9 Abs. 5 WiEReG) |
3,60 € |
Auszug bei berechtigtem Interesse (§ 10 WiEReG) |
50,40 € |
Alternativ zur Einzelverrechnung können Verpflichtete nach § 9 Abs. 1 WiEReG auch ein pauschales Nutzungsentgelt entrichten. Es gibt fünf unterschiedliche Pauschalkategorien die zu einer unterschiedlichen Anzahl an Auszügen berechtigt.
PRODUKTABFRAGE (PAUSCHALES NUTZUNGSENTGELT) |
GEBÜHR |
50 einfache oder erweiterte Auszüge |
130 € |
250 einfache oder erweiterte Auszüge |
600 € |
750 einfache oder erweiterte Auszüge |
1.650 € |
2.500 einfache oder erweiterte Auszüge |
5.250 € |
7.500 einfache oder erweiterte Auszüge |
15.000 € |
Angaben jeweils netto zzgl. USt.
Das pauschale Nutzungsentgelt berechtigt dazu, die in dem Kontingent inkludierten Auszüge innerhalb eines Jahres nach Beantragung der Pauschale abzurufen. Nach dem Ende des jährlichen Nutzungszeitraums kann ein nicht ausgenütztes Kontingent nicht mehr verwendet werden. Bei Beantragung eines beliebigen neuen Kontingentes wird ein nicht ausgenütztes Kontingent automatisch auf dieses übertragen und kann weiter verwendet werden (§ 2 Abs. 3 WiEReG-NutzungsentgelteV).
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Meldedaten
Amtliche Gebühren Melderegister und Personenstandsregister
Gebühr (USt. frei) zzgl. Verrechnungsstellenaufschlag und USt.
PRODUKTABFRAGE |
GEBÜHR |
Absenden einer Abfrage im ZMR |
3,30 € |
Absenden einer Abfrage im ZPR |
1,10 € |
Absenden einer Abfrage im ZMR und ZPR |
4,40 € |
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Grundbuch
Amtliche Gebühren gemäß Gebührenverordnung des BMJ für Abfragen aus dem Grundbuch
Angaben jeweils netto zzgl. Verrechnungsstellenaufschlag und USt.
PRODUKTABFRAGE
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GEBÜHR
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Vollabfrage einer Einlagezahl (GB-Auszug aktuell)
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je abgefragter EZ
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3,76 €
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Abfrage des A-, B- oder C-Blattes einer EZ (GB-Teilauszug aktuell)
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je abgefragtem Blatt einer EZ
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2,00 €
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Abfrage der letzten Tagebuchzahl (Plombe)
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je abgefragter TZ
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0,47 €
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Abfrage der Urkundensammlung
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je abgefragter Urkunde
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1,17 €
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Abfrage der historischen Einlagezahl (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen)
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aa) für die letzten fünf Jahre
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1,88 €
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bb) ohne zeitliche Begrenzung
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4,47 €
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Abfrage der Informationen zu einer Tagebuchzahl (Zusatzinformation)
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je abgefragter TZ
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1,88 €
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Suche nach Kaufverträgen je Katastralgemeinde (KG)
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je abgefragter Urkunde
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1,88 €
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Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis
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je Liegenschaftsgruppe
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1,88 €
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Abfrage aus der Digitalen Katastralmappe (DKM-Grafik) je in der Grafik dargestelltem Naturmaß
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bis zu 500 m
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3,76 €
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größer 500 bis zu 1000 m
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13,00 €
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größer 1000 bis zu 2000 m
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49,00 €
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Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis ohne Grundstücksadresse (GST-Auszug)
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für 1 bis 10 Grundstücke
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3,76 €
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für 11 bis 100 Grundstücke
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13,00 €
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Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis mit Grundstücksadresse
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für 1 bis 10 Grundstücke
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4,00 €
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für 11 bis 100 Grundstücke
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15,00 €
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Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis (Adresssuche)
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bis 10 Treffer
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1,17 €
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ab 11 bis 100 Treffer
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3,76 €
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ab 101 bis 1000 Treffer
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38,00 €
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Kataster amtliche Gebühren/Preise für BEV-Produkte
Der Mindestverrechnungsbetrag je Bestellposition beträgt für die nachfolgenden Daten (Grafikdaten oder Sachdaten) 0,25 EUR
Standardentgelte und Nutzungsbedingungen des BEV
GRAFIKDATEN - VEKTOR |
PREIS JE OBJEKT |
Grafikdaten (alle Ebenen) |
0,100 € |
Grundstücksgrenzen + Grundstücksnummern |
0,050 € |
Nutzungsgrenzen + Nutzungssymbole, Sonstige Linien,Sonstige Symbole, Sonstige Beschriftungen |
0,030 € |
Grenzpunkte + Grenzpunktnummern |
0,015 € |
Festpunkte |
0,005 € |
SACHDATEN |
PREIS JE OBJEKT |
Grundstücksverzeichnis |
0,020 € |
Grundstücksverzeichnis mit Eigentümer/nach Einlagen |
0,040 € |
Geschäftsfallverzeichnis |
0,020 € |
Grenz- und Staatsgrenzpunkte |
0,015 € |
Mehrplatzentgelt
Im Rahmen der internen Nutzung durch mehrere Zugriffsberechtigte ist vom Kunden ein Mehrplatzentgelt zu bezahlen. Die Höhe des Mehrplatzentgeltes richtet sich nach der Anzahl der Zugriffsberechtigten („named User“), die direkt (GIS-Arbeitsplatz) oder indirekt (Auskunftsarbeitsplatz) die Daten des BEV nutzen.
Das Mehrplatzentgelt wird durch Multiplikation eines Faktors mit dem Standardentgelt der jeweiligen Produkte auf Basis der Einzelplatzlizenz berechnet:
ANZAHL DER ZUGRIFFSBERECHTIGTEN
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FAKTOR MEHRPLATZENTGELT
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AUFSCHLAG
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1 bis 5
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1,00
|
0 %
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6 bis 25
|
1,25
|
25 %
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26 bis 100
|
1,50
|
50 %
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ab 101
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2,00
|
100 %
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Konzernlizenz
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4,00
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300 %
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