Das Compass-Grundbuch Einmaleins

Das Grundbuch Österreich ist ein komplexes Verzeichnis von Eigentums- und Rechtsverhältnissen zu Liegenschaften. Bei den vielen Abkürzungen und rechtlichem Fachjargon ist es daher nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Das Compass-Grundbuch Einmaleins klärt Sie zu den wichtigsten Begrifflichkeiten verständlich auf.  


Tagebuchzahl (TZ)

Die Tagebuchzahl, kurz TZ, ist eine Nummer, die verwendet wird, um Eintragungen im Grundbuch festzuhalten. Sie setzt sich zusammen aus der Nummer der Eintragung beim jeweiligen Bezirksgericht und dem Jahr. Sie ermöglicht die Einsicht von betreffenden Urkunden in der Urkundensammlung des Grundbuchs.

Einlagezahl (EZ)

Die Einlagezahl kennzeichnet die Einlage im Grundbuch je nach Katastralgemeinde. Dabei kann eine Einlage ein oder mehrere Grundstücke umfassen. Jede Grundbucheinlage besteht aus drei Blättern, dem A-, B- und C-Blatt.   

A-Blatt – Gutsbestandsblatt

Das Gutbestandsblatt besteht aus dem A1-Blatt und dem A2-Blatt. In A1 werden alle Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer angeführt, die zu der jeweiligen Liegenschaft gehören. Hier stehen auch die Fläche der Grundstücke und die Summe der Grundstücksflächen. Das A2-Blatt enthält alle Rechte, welche mit dem Eigentum an Grundstücken verbunden sind. 

B-Blatt – Eigentumsblatt

Das Eigentumsblatt enthält alle Eigentümer der Liegenschaft – entweder natürliche oder juristische Personen. Die Größe ihrer Anteile an der Liegenschaft wird nach einer laufenden Nummer, in Form einer Bruchzahl, angegeben. Zusätzlich wird die Urkunde angeführt, jene die Grundlage für den Eigentumserwerb war (z.B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag etc.). Sollten Beschränkungen in Bezug auf die Vermögensverwaltung der Eigentümer bestehen (z.B. Minderjährigkeit, Konkurs, Erwachsenenvertretung) sind diese ebenfalls im B-Blatt eingetragen.

C-Blatt – Lastenblatt

Im C-Blatt werden alle Belastungen oder Rechte vermerkt, die mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbunden sind, wie Pfandrechte,Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Dienstbarkeiten, Bestand-, Vor- oder Wiederverkaufsrechte. Diese Belastungen beziehen sich entweder auf die gesamte Liegenschaft oder auf den bestimmten Eigentumsanteil.



Laufende Nummer (LNR) 

Die laufende Nummer ordnet Eintragungen im Grundbuch chronologisch und ermöglicht eine geordnete Darstellung von Rechtsverhältnissen. Im B-Blatt beschreibt sie Eigentumsverhältnisse und wird dort als B-LNR bezeichnet. Im C-Blatt werden hingegen Belastungen als C-LNR dokumentiert.

Kataster

Der Kataster wird von den Vermessungsämtern geführt und dient zur Ersichtlichmachung bestimmter Grundstückverhältnisse sowie zum Nachweis der Grenzen (siehe Grenzkataster).    

Grenzkataster

Der Grenzkataster dient als Grenznachweis der Grundstücke und hilft dabei, Eigentumsfragen zu klären und die Ausdehnung von Liegenschaften zu bestimmen. Ist neben der Grundstücksnummer ein G vermerkt, befindet sich das Grundstück im Grenzkataster und deren Grenzen sind rechtsverbindlich.

Katastralgemeinde (KG)

Katastralgemeinden, kurz KG, sind Teile der österreichischen Erdoberfläche, die im Kataster als solche definiert werden. Jede Katastralgemeinde hat einen Namen und eine dazugehörige Nummer; Beispiel: Alsergrund 01002. Die gesamte Liste der Katastralgemeinden finden Sie im Wirtschafts-Compass als Vermerk in der Grundbuch-Suche.

Gut zu Wissen 

Katastralgemeinden sind nicht gleichzusetzen mit den politischen Gemeinden und Bezirken einer Stadt. Meist umfassen Gemeinden ein oder sogar mehrere Katastralgemeinden.


Grundstücksnummer (GST-NR) 

Die Grundstücksnummer bezieht sich auf das jeweilige Grundstück (GST), welches Teil einer Katastralgemeinde ist. Eine oder auch mehrere Grundstücksnummern, kurz GST-NR, sind im amtlichen Grundbuchauszug enthalten.  

Bezirksgericht (BG)

Die Bezirksgerichte Österreichs sind in erster Instanz u.a. zuständig für Firmenbuch- und Grundbuchangelegenheiten. Kurz, Grundbuchanträge werden beim jeweiligen Bezirksgericht gestellt und beantragt. Die Liste der Bezirksgerichte finden Sie auch im Wirtschafts-Compass als Vermerk in der Grundbuch-Suche. 

Rang bzw. Vorrang im Lastenblatt

Für alle Eintragungen im Grundbuch gilt eine Rangordnung, die sich im Regelfall nach dem zeitlichen Einlangen bei Gericht richtet. Die Rangordnung ist im C-Blatt des Grundbuches zu finden.

First come first serve

Eintragungen mit einem früheren Rang werden bevorzugt behandelt und besitzen folglich das „erste Recht“ auf z.B. den Kauf oder das Pfandrecht. Eigentümer haben jedoch die Möglichkeit der vorläufigen Sicherung eines Ranges, wie etwa bei Veräußerungen und Belastungen, Einräumung bei Wohnungseigentumsrechten uvm.


Plombe 

Oftmals findet sich im Grundbuchauszug der Vermerk „Plombe“. Darunter versteht man, dass hier gerade ein Antrag auf Bearbeitung läuft, der jedoch noch nicht abgeschlossen ist. 

HORA

HORA ist eine Naturgefahren-Einschätzung, bereitgestellt durch das Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. Es dient zur Erstinformation über mögliche Gefährdungen durch verschiedene Naturgefahren, wie Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Hagel und Schnee.


Verwendete Abkürzungen im Grundbuch:
  • Für Wohnzwecke genutzte Einheit: FWGN 
  • Garage: G
  • Geschäftsraum: GR
  • Haupteinlage: HE
  • Nebeneinlage: NE
  • Nebengebührensicherstellung: NGS
  • Verzugs- und Zinseszinsen: VuZZ
  • Verzugszinsen: VZ
  • Wohnung: W
  • Zinseszinsen: ZZ


Das Grundbuch perfekt im Blick

Wer mit dem Compass-Grundbuch im Wirtschafts-Compass arbeitet, sollte zunächst einen Blick in unser Begriffs-Glossar werfen, um einen verständlichen Überblick zu bekommen. Oft können Einträge im Grundbuch, mit deren Eigentumsrechte und Lasten, komplex und unübersichtlich wirken. Das Compass-Grundbuch Einmaleins hilft sowohl Erstanwendern als auch fortgeschrittenen Benutzern, die wesentlichen Informationen im Grundbuch ohne großen Zeitaufwand rasch zu ermitteln. 

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