Meldepflicht bei Geldtransfers für Kredit- und Finanzinstitute

Ab 01. Juli 2024 gelten verschärfte Meldepflichten bei Geldtransfers für Kredit- und Finanzinstitute. Betroffene Firmen werden nun ausgewiesen und mit einem entsprechenden “RUS-BEZUG”-Hinweis im gesamten Wirtschafts-Compass gekennzeichnet, wie etwa im Firmenprofil, Compliance-Screening und Organigramm-Tool.  


Das Wichtigste in Kürze:

  • Russland-Sanktion: Mit dem Inkrafttreten des 12. EU-Sanktionspakets gegen Russland, gilt nun eine neue behördliche Meldepflicht für Kredit- und Finanzinstitute.
  • Ab 01. Juli 2024: Die Umsetzung erfordert eine Datenübermittlung durch österreichische Unternehmen zum ersten Mal ab 1. Juli 2024, wobei die Meldungen künftig halbjährlich innerhalb von zwei Wochen durchzuführen sind (jeweils bis zum 15. Juli und 15. Jänner). 
  • Meldebehörde: Die hierfür zuständige Meldebehörde ist die Oesterreichische Nationalbank (OeNB).


Meldepflicht im Detail

Gemäß Artikel 5r der Sanktionsverordnung (EU 2023/2878) sind Geldbeträge über EUR 100.000 zu melden, die außerhalb der Europäischen Union transferiert wurden, wenn diese von Organisationen mit "Bezug zur Russischen Föderation" (direkt oder indirekt) eingeleitet wurden.

Konkret betroffen sind Geldtransfers von Organisationen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 40% unmittelbar oder mittelbar gehalten werden von:

  1. einer in Russland niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung,
  2. einem russischen Staatsangehörigen oder
  3. einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Russland.


Kennzeichnung und Datenlieferung durch Compass

Eine Berechnung der Eigentumsquoten erfolgt vollautomatisch durch Compass auf Basis des Firmenbuches.

  • Alle betroffenen Organisationen werden direkt mit einem entsprechenden Hinweis im Wirtschafts-Compass gekennzeichnet.
  • Zusätzlich können die Organisationen bei Bedarf auch als eigenständige Datenlieferung jeweils zu den halbjährlichen Stichtagen von Compass bereitgestellt werden.

Weitere Informationen und eine Vorlage zur Durchführung der Meldung finden Sie auf der Webseite der OeNB.

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