Compliance Sanktionslisten

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COMPLIANCE

Was sind Sanktionslisten?

Eine Sanktionsliste ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis indem Personen, Gruppen, Organisationen, Unternehmen oder auch ganze Länder und Staaten geführt werden, gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen von Staaten und Staatengemeinschaften erlassen wurden. Auch bestimmte Güter können sanktioniert werden, um die Lieferung bestimmter Waren an genannte Personen und/oder Staaten untersagen.

Ihre Vorteile

  • Die wichtigsten Sanktionslisten gleichzeitig prüfen
  • Sämtliche Informationen einer Sanktion auf einen Blick
  • Matching über alle Sanktionslisten für eindeutige Ergebnisse
  • Einheitliche Darstellung der verarbeiteten Sanktionslisten

Wer muss Sanktionslisten prüfen?

Unternehmen sind dazu verpflichtet Geschäftspartner zu überprüfen, ob diese auf einer Sanktionsliste oder einer Anti-Terror-Liste aufgeführt sind. Sollte dies der Fall sein, dürfen diese keine wirtschaftlichen Ressourcen und auch keine finanziellen Zuwendungen erhalten bzw. muss das Vermögen einer betroffenen Person mitunter eingefroren werden.

Die Listen sollen der Bekämpfung des Terrorismus dienen und diesem durch die Unterbindung jeglicher finanzieller Transaktionen und Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen die Basis entzogen werden.

Die Prüfung der Sanktionslisten ist ein wesentlicher Teilbereich des Compliance-Screenings.

Wie werden Sanktionen verhängt?

Am Beispiel der EU muss eine Einigung aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestehen, um die restriktiven Maßnahmen, wie Sanktionen auch genannt werden, durchzusetzen.

Die ausgearbeiten Unterlagen werden letztlich dem Rat vorgelegt und im Zuge eines Ratsbeschlusses und einer dazugehörigen Ratsverordnung angenommen, verlängert oder aufgehoben.

Erst der Rat beschließt welche Personen und Organisation tatsächlich sanktioniert werden. Das Ergebnis der Abstimmung muss immer einstimmig sein.

Die Umsetzung der beschlossenen Sanktionen fällt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedsstaaten. Die Beschlüsse sind bindend und müssen umgehend in die Rechtsordnungen der Staaten einfließen.

Ob die Sanktionen entsprechend eingehalten werden, obliegt einer stätigen Überprüfung der Europäischen Kommission.

Verarbeitung der Sanktionslisten

Täglich werden die wichtigsten Sanktionslisten weltweit verarbeitet und im Wirtschafts-Compass dargestellt.

Folgende Sanktionslisten stehen zur Verfügung:

  • EU: European Union Consolidated Financial Sanctions List
  • Vereinte Nationen: United Nations Security Council Consolidated List
  • USA: Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN) - OFAC
  • USA: Consolidated Sanctions List (Non-SDN Lists) - OFAC
  • UK: Consolidated List of financial sanctions
  • Schweiz: SECO Sanktionen
  • Kanada: Consolidated Canadian Autonomous Sanctions List
  • Australien: Australian Sanctions Consolidated List

Die sanktionierten Personen und Organisationen werden mit anderen Registern, wie z.B.: dem österreichischen Firmenbuch, abgeglichen und im Wirtschafts-Compass entsprechend gekennzeichnet.

 


Fazit

Die konsolidierten internationalen Sanktionslisten sind ein wichtiger Aspekt der notwendigen Due Diligence-Maßnahmen im Rahmen Ihrer KYC-Prüfungen und eine ideale Ergänzung zu dem PEP-Checker im Wirtschafts-Compass. Sie erhalten wichtige Informationen über alle sanktionierten Personen und Organisationen.


 

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